Inklusion

Die Umsetzung der UN Menschenrechtskonvention muss in allen gesellschaftlichen Bereichen geschehen, in Schulen, Hochschulen, Betrieben, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das Menschenrecht auf Inklusion kann nur durch persönliche Assistenz erreicht werden. Assistenz beinhaltet die Kommunikation des behinderten Menschen mit anderen Menschen. Wir fordern dieses konkret da ein, wo es behinderte Menschen benötigen. Wir setzen das um in den von uns organisierten Assistenzen.
UN Menschenrechtskonvention

"der Verein unterstützt die selbstbestimmte Teilnahme und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Menschen mit Behinderung in Schule, Ausbildung, Beruf, Wohnen, Freizeit sowie allen sonstigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unabhängig von Art und Schwere der Behinderung." ( §2 Absatz 2 der Satzung von elwela). Auf den Seiten vor der Schule, Schule, Ausbildung und Arbeit, Wohnen und Freizeit werden wir deshalb fachliche Informationen bereitstellen und zeigen konkrete Beispiele zur Umsetzung von Inklusion.
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"Was kostet uns die Inklusion

Nicht nur ökonomische Überlegungen
zu einem gesellschaftlichen Projekt"
ein Beitrag von Sascha Weber in
Der Paritätische in Bayern 3 / 2010